- 6177 - 1338. November 6. Breslau (dat. Wrat.). prox. feria sexta ante f. b. Mart. ep. et conf. Die Ratmannen der Stadt Breslau als Provisoren der Nonnen des Katharinenklosters bek., daß d. Herrin Elisabeth, Priorin dieses Klosters, u. ihr gesamter Konvent ihren Mitschwestern Anna u. Klara, Töchtern der Schwestern des Albert v. Kanth, u. diesem als deren Prokurator 5 Mk. j. Z. auf ihrem 32. Anteil am Getreide u. auf den 10 Maltern Malz von der Stadtgrabenmühle ["super molendino sito in fossato prope muros ciuitatis nostre." Es muß die Frage offen gelassen weiden, welche von den beiden Bresl. Stadtgrabenmühlen, ob die Ketzelmühle oder die Siebenrademühle, da Nachforschungen deswegen vergeblich waren, damit gemeint ist. Eine wohl gleichzeitige Dorsualnotiz besagt nur "Item obir daz molnteil dem conuente" u. eine viel spätere "Zinßebrief über 5. Marck, welche das Stiefft zweyen geistl: Jungfrauen von einer Mühle geben müssen"], zahlbar mit je 5 Vierdung an den Quatembertagen, auf Lebenszeiten zu entrichten versprochen haben, für deren richtige Bezahlung die Stadt die Gewährleistung übernimmt. Nach dem Tode der beiden Ordensschwestern fällt ihr Anteil von je 2 1/2 Mk. Zins an das Kl. zurück. O. Z. Bresl. Staatsarch. Rep. 58 Urk. Bresl. Katharinenkloster 26. Orig. Perg. m. d. an Streifen hängenden beschädigten Stadtsiegel (mit dem Haupte Johannes, des Täufers). Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |